Seit diesem Jahr gibt es mehrere Leistungen um erwerbstätige Eltern, welche schwerkranke Kinder betreuen, besser zu unterstützen. 

  • Betreuungsurlaub: 14 Wochen bezahlter Urlaub für die Betreuung von schwerkranken oder verunfallten minderjährige Kinder. Die Erwerbsausfallentschädigung beläuft sich auf 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Lohns (max. CHF 196.00/Tag).
  • Längerer Mutterschaftsurlaub: Mütter von Kindern, welche direkt nach Geburt für längere Zeit im Spital bleiben müssen, haben Anspruch auf ergänzende 8 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Mutter nach dem Urlaub weiterhin erwerbstätig ist.
  • Urlaub für Betreuung von Angehörigen: Berufstätige, welche ein erwachsenes Familienmitglied mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung betreuen, haben Anspruch auf ergänzende Urlaubstage. Pro Ereignis maximal 3 Tage und pro Jahr maximal 10 Tage. Die Lohnfortzahlung übernimmt die Arbeitgeberin.

Weitere Informationen zu den ergänzenden Unterstützungsleistungen finden Sie hier.